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LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2018 - L 1 KR 498/17 |
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LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2018 - L 1 KR 498/17 (https://dejure.org/2018,87666)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Oder, 27.10.2017 - S 4 KR 53/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2018 - L 1 KR 498/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 68/12 R
Krankenversicherung - Arbeitslosigkeit - Arbeitsunfähigkeit - Auffangversicherung …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2018 - L 1 KR 498/17
Die Urlaubsabgeltung stellt kein Arbeitsentgelt dar (BSG, Urteil vom 4. März 2014 - B 1 KR 68/12 R -, Rdnr. 13). - BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R
Krankenversicherung - Krankengeld - Arbeitsloser - abschnittsweise …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2018 - L 1 KR 498/17
Arbeitsunfähig ist allgemein, wer seine zuletzt ausgeübte Erwerbsfähigkeit -bzw. bei Arbeitslosen die Beschäftigungen, für die er sich der Arbeitsverwaltung zwecks Vermittlung zur Verfügung gestellt hat und die von ihm arbeitslosenversicherungsrechtlich zumutbar sind- nicht mehr oder nur unter der Gefahr verrichten kann, seinen Zustand zu verschlimmern (vgl. Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 22. März 2005 - B 1 KR 22/04 R -). - BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R
Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2018 - L 1 KR 498/17
Allerdings kann bei einem Rehabilitanden nicht mehr an den früher einmal ausgeübten und aus gesundheitlichen Gründen mittlerweile aufgegebenen oder einen möglichen künftigen Beruf angeknüpft werden, sondern allenfalls an der Fähigkeit zur Teilnahme an der laufenden beruflichen Rehabilitationsmaßnahme zu orientieren bzw. ansonsten nach dem allgemeinen Kriterium der Einsatzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt (BSG, Urteil vom 19. September 2002 - B 1 KR 11/02 R- juris-Rdnr. 27ff).